Sperrbezirk bzw. Sperrbezirke:
Sperrbezirke kontrollieren die Prostitutionseindämmung und beschränken die Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit der Sexworker, obwohl die
Prostitution heute wie jede andere auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage unter die Garantie des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes fällt.
Einzelheiten für die ca. 188 bis 350 größeren Orte in Deutschland regeln lokale Sperrbezirksverodnungen der Bezirksregierungen. Sie weisen
Sperrbezirk oder Toleranzzonen aus. Das sind oftmals Sexwork Ghettos aus nur wenigen einzelnen Liegenschaften für sog. "Hurenkasernen" (Laufhäusern) und Bordelle. Wegen ihrer rechtlich bedingten wirtschaftlichen Monopolstellung können sie quasi "Wuchermieten" verlangen. Oftmals liegen die Gebiete am Stadtrand oder in menschenleeren Industriegebieten, wo selbstständige Sexworker selten Schutz und sichere Arbeitsbedingungen finden können.
Sperrgebietsfreie Städte sind Berlin, Rostock, Schweinfurt...
Städte unter 20.000 Einwohnern und der ländliche Raum und Rest von Deutschland d.h. ca. 95% aller Gemeinden oder 89% der Landesfläche oder 64% der Einwohner wohnen im Gebiet mit totalem Prostitutionsverbot.
Der vorgebliche Grund dieser Prostitutionsreglementierung ist der Jugendschutz und letztlich moralisch fundiert.
Ergänzt wird die Prostitutionseinschränkung durch das Bauplanungsrecht (Bebauungsplan) und eine umfangreiche Rechtsprechung zu diesen Themen.
Näheres im Sexworker Forum im Sammelthema:
www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=3270